Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB) – Trimarca AG

Version vom Juli 2025

Die AGB der Trimarca AG regeln Leistungen, Rechte und Pflichten im Kundenverhältnis und legen insbesondere Wert auf die Wahrung geistigen Eigentums, korrekte Nutzung von Daten sowie klare Honorar- und Haftungsbestimmungen. Eine sorgfältige rechtliche Absicherung erfolgt durch Nutzungsrechtregelungen, Haftungsausschlüsse und detaillierte Zahlungsmodalitäten.

1. Leistungen der Agentur

Trimarca AG erbringt im Rahmen von Kundenaufträgen Dienstleistungen in den Bereichen Kommunikations- und Marketingberatung. Die übertragenen Aufgaben werden fachgerecht, sorgfältig und termingerecht ausgeführt.

2. Immaterial­güterrecht

3. Unterlagen

Erstellte Druckunterlagen, Bilder und Tonträger werden für mindestens fünfJahre archiviert. Die Herausgabe erfolgt nur bei vollständigerVertragserfüllung durch den Kunden und gegen Entschädigung für die Aufbereitungund Zustellung. Die Herausgabe beinhaltet kein Nutzungsrecht. BeiWeiterverarbeitung unter Kundenregie übernehmen wir keine Haftung fürtechnische Fehler.

4. Eingekaufte Daten

Eingekaufte Inhalte (z. B. Bilder, Schriften, Videos) unterliegen den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde übernimmt mit Übergabe der Daten die volle Verantwortung für deren rechtmässige Nutzung und stellt Trimarca AG von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden aus der Verwendung dieser Daten wird ausgeschlossen.

5. Lieferfristen und Termine

Liefertermine gelten nur, wenn alle benötigten Unterlagen fristgerecht vorliegen und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachkommt. Verzögerungen durch höhere Gewalt oder kundenseitige Änderungen entbinden Trimarca AG von jeder Haftung.

6. Reklamationen

Beanstandungen sind unmittelbar nach Erhalt der Leistung schriftlich zu melden. Für Leistungen Dritter, bei denen wir als Vermittler auftreten, übernehmen wir keine Haftung. Mit der Freigabe durch «Gut zur Ausführung» übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Form und Farbe.

7. Honorar

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Verrechnung auf Zeitaufwandbasis zu den geltenden Stundensätzen zzgl. MwSt.Erstgespräch und einfache Offerte sind kostenlos. Alle weiteren Leistungen sind kostenpflichtig. Teilnahme an Pitches ist vergütungspflichtig. Präsentationsleistungen werden bei Auftragserteilung anteilsmässig angerechnet, Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.Für interne Aufwände (Material, Lizenzen, IT) wird eine Pauschale von 5 % erhoben. Fremdspesen (z. B. Reisen) werden zu Selbstkosten weiterverrechnet.

8. Provisionen

Trimarca AG ist berechtigt, Provisionen von Drittanbietern zu beziehen. Der Kunde verzichtet auf Herausgabeansprüche.

9. Zahlungs­konditionen

Trimarca AG kann Akonto-Rechnungen stellen. Akonti sind innert 10 Tagen, Schlussrechnungen innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Arbeiten einzustellen. Kürzungen oder Rückbehalte sind nur bei anerkannten Mängeln zulässig.

10. Aufträge an Dritte

Drittaufträge erfolgen im Namen und auf Rechnung des Kunden. Rechnungen Dritter werden entweder direkt weitergeleitet oder von uns beglichen und dem Kunden mit Handlinggebühr in Rechnung gestellt. Eine Haftung für Leistungen Dritter wird ausgeschlossen.

11. Reduktion oder Annullierung von Aufträgen

Bei Reduktion oder Annullierung eines Auftrags werden alle bis dahin erbrachten Leistungen sowie Fremdkosten und Spesen in Rechnung gestellt. Bereits geleistete Arbeit darf von uns weiterverwendet werden; die Nutzungsrechte verbleiben bei uns.

12. Haftung

Unsere Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ideen und Vorschläge hinsichtlich deren Schutz- oder Eintragungsfähigkeit sowie für Leistungen Dritter. Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller Werbemassnahmen.

13. Eigenwerbung

Trimarca AG darf sämtliche erbrachten Leistungen zu Referenz- und Eigenwerbezwecken nutzen, veröffentlichen und bei Wettbewerben einreichen.

14. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich vergleichbare, rechtlich zulässige Bestimmung.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches materielles Recht. Gerichtsstand ist Chur. Trimarca AG ist berechtigt, auch am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

16. KI

Trimarca AG kann zur Unterstützung des kreativen Gestaltungsprozesses Tools und Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz einsetzen. Die Nutzung erfolgt ausschliesslich zur Entwicklung von Ideen, Layouts und Designs und wird vorab transparent kommuniziert.